Leistungserklärung | © RIWAG Türen AG

EN Zertifizierungen

auf Grundlagen von
EN 16034
EN 14351-1+A2

Türen mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften sowie
Türen in Fluchtwegen

Bescheinigung der leistungsbeständigkeit im AVCP System 1

Änderungen im Bauproduktegesetz führen dazu, dass im Rahmen der europäischen Zertifizierung von Türen mit Feuer- und/oder Rauch- und/oder Fluchtweg Eigenschaften (alle AVCP System 1) überprüft wird, ob die Grundlagen dafür gegeben sind. Dabei beruht die EN-Zertifizierung auf zwei Pfeilern:

  • Prüfung der jeweiliger Eigenschaft (Produktprüfung)
  • Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle (fremdüberwachte WPK)

Nach erfolgreicher Zertifizierung des Produkts erhält der Hersteller das Zertifikat Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit.

Auf dieser Grundlage ist der Hersteller berechtigt und verpflichtet die Leistungserklärung auszustellen, eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anzubringen sowie die Türe mittels einer Plakette dauerhaft zu kennzeichnen.


Überzeugen Sie sich im Erklärungsvideo, wie RIWAG die europäischen Zertifizierungen zusammen mit Ihnen als Schreiner/Holzbauer einfach und direkt umsetzt.

 

Um die Rückverfolgbarkeit der jeweiligen Türe sicherzustellen, wird mittels Identitätsnummer, bestehend aus Produktions-Serie (XX) und Fabrikationsnummer (XXXXX) eine Verbindung zwischen Plakette <-> Leistungserklärung <-> CE-Begleitdokument <-> Auftragsbestätigung (für den Schreiner/Holzbauer) hergestellt.

 

VST Merkblatt 016 Leistungserklärung

VST Merkblatt 019 Kennzeichnung von Türen